Whistleblowing
Die ACTUM Digital GmbH, Unternehmens-Identifikationsnummer HRB 105835, mit Sitz in Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (nachfolgend die „Gesellschaft“), nimmt im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Meldungen entgegen.
Das interne Hinweisgebersystem der Gesellschaft ist ausschließlich für Meldungen bestimmt, die von Personen eingereicht werden, die für die Gesellschaft eine Beschäftigung oder eine sonstige vergleichbare Tätigkeit im Sinne des HinSchG ausüben. Die für den Empfang und die Überprüfung von Meldungen in der Gesellschaft zuständigen Personen sind Kateřina Tomčíková und Alžběta Doležalová.
Anonyme Meldungen werden entgegengenommen, unterliegen jedoch nicht dem HinSchG, es sei denn, die Identität des ursprünglich anonymen Hinweisgebers wird offengelegt.
Möglichkeiten zur Einreichung einer Meldung über das interne Hinweisgebersystem der Gesellschaft:
- Mündlich – telefonisch unter +420 773 108 011 oder +420 606 061 588, an jedem Arbeitstag von 9:00 bis 17:00 Uhr; die zuständige Person fertigt eine schriftliche Aufzeichnung an, welche den Inhalt der mündlichen Meldung getreu wiedergibt. Die zuständige Person ermöglicht dem Hinweisgeber außerdem, sich zu der Aufzeichnung zu äußern; die Stellungnahme des Hinweisgebers wird der Aufzeichnung beigefügt;
- Schriftlich per E-Mail – an whistleblowing@actumdigital.com;
- Schriftlich per postalischer Einreichung – an die Adresse: Plynární 1617/10, Holešovice, 170 00 Prag 7, mit dem Vermerk auf dem Umschlag „Meldung – nicht öffnen – ausschließlich zu Händen von Kateřina Tomčíková und/oder Alžběta Doležalová“;
- Persönlich – sofern der Hinweisgeber dies verlangt, ist die zuständige Person verpflichtet, die Meldung persönlich innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Anfrage des Hinweisgebers, entgegenzunehmen. Die zuständige Person fertigt eine schriftliche Aufzeichnung an, welche den Inhalt der persönlichen Meldung getreu wiedergibt; die zuständige Person ermöglicht dem Hinweisgeber darüber hinaus, sich zu der Aufzeichnung zu äußern und die Stellungnahme wird der Aufzeichnung beigefügt.
Meldungen gemäß dem HinSchG können auch über die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz (BfJ) eingereicht werden.